Geplante Novellierung des Hochbaustatistikgesetzes debattiert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Mai 2024, erstmals die von der Bundesregierung geplante Novellierung des Hochbaustatistikgesetzes am Donnerstag, 16. Mai 2024, beraten. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (20/11315) wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Die Erhebungen der Statistik der Bautätigkeit stellen laut Bundesregierung unentbehrliche Informationen für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft und Wissenschaft und Klimaschutz bereit. Die Ergebnisse fänden vor allem in der Konjunktur- und Wohnungspolitik, in der Wohnungs- und Bauwirtschaft sowie in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Anwendung.
Um diese Datengrundlage und somit die Möglichkeiten zur politischen Steuerung zu verbessern, sei eine Änderung des Hochbaustatistikgesetzes geplant. Künftig sollen den Angaben zufolge damit auch unterjährig Daten zur Verfügung stehen, außerdem würden neue Merkmale ergänzt. Durch die Nutzung digitaler Verfahren sinkt laut Regierung der Erfüllungsaufwand für die Bauherren.
Monatliche Erhebung von Baubeginn und Fertigstellungen
Vorgesehen ist, Baubeginne und Baufertigstellungen monatlich zu erheben und vierteljährlich aufzubereiten und zu veröffentlichen. Erhoben werden soll auch der Anteil des sozialen Wohnungsbaus. Beim Statistischen Bundesamt soll ein Auswertungssystem aufgebaut werden.
Aktuell lägen die Baufertigstellungen nur jährlich vor und würden erst im Mai des Folgejahres veröffentlicht, heißt es zur Begründung. Lediglich die Baugenehmigungen lägen bislang unterjährig vor. Diese würden allerdings teilweise nicht kurzfristig erfasst und besäßen daher nur beschränkte Aussagekraft über die tatsächliche Bautätigkeit. Die neuen unterjährigen Erhebungen von Baubeginn, Baufertigstellung und Baugenehmigung ermöglichen laut Bundesregierung eine kurzfristigere Beobachtung des Baugeschehens. Zum sozialen Wohnungsbau seien bislang keine Daten in der amtlichen Statistik enthalten. Durch das neue Auswertungssystem würden kurzfristigere und aussagekräftigere Sonderauswertungen möglich.
Bundesrat äußert Bedenken
In seiner Stellungnahme äußert der Bundesrat erhebliche Bedenken gegen die Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Der Gesetzentwurf setze eine Volldigitalisierung der Hochbaustatistikmeldungen voraus, „die jedoch in keiner Weise gegeben ist“. Die in dem Entwurf enthaltene Annahme, der digitale Bauantrag werde bis Ende 2024 flächendeckend verfügbar sein, sei nicht zutreffend. Dadurch entstehe fälschlicherweise der Eindruck, es werde Bürokratie abgebaut. Stattdessen führten gerade die vorgesehenen zusätzlichen Statistikmerkmale sowie die Ausweitung der Bautätigkeitsstatistik auf die Baubeginne zu erheblichem Zusatzaufwand. Die Bauaufsichtsbehörden hätten die Verantwortung für Daten zu übernehmen, die originär nicht zur Erfüllung der bauaufsichtlichen Tätigkeiten zu erheben seien, zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahrens nicht vorlägen und auch zu keinem späteren Zeitpunkt bei den Bauaufsichtsbehörden bekannt werden würden. „Dementsprechend können die Bauaufsichtsbehörden diese Daten nicht verantworten, wie zum Beispiel die Art der sozialen Wohnraumförderung oder den Bauüberhang“, heißt es in der Stellungnahme der Länder.
In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie nehme die Sorgen der Länder in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihres Gesetzentwurfs ernst. Etwaiger Änderungsbedarf werde geprüft. (hau/hle/16.05.2024)